Die nachrichtendienstliche Anbahnung (Anwerbung) lässt sich in mehrere Phasen unterteilen:
- Vorbereitung: Auswahl der Zielperson und Recherche (z. B. mittels OSINT).
- Erstkontakt/Aufbau: Der initiale Kontakt wird über geschäftliche oder private Begegnungen hergestellt. Eine vertrauensvolle, stabile Beziehung wird aufgebaut. Erst im Anschluss erfolgt eine Hinführung zu beruflichen Themen. Ggf. wird in dieser Phase bereits Druck auf die Zielperson ausgeübt.
- Abschöpfung: Die Zielperson wird um Informationen oder „fachlichen Rat“ gebeten. Der Informationsabfluss erfolgt nach und nach und bleibt oft unbemerkt.
Wie werden die Zielpersonen ausgewählt?
Grundsätzlich kann jede Person für eine Anbahnung in Frage kommen. Wichtig ist der mögliche Zugang zu bestimmten Informationen.
Dabei ist zu beachten, dass ausländische Nachrichtendienste über die nötigen Ressourcen und das Wissen verfügen, um sich gezielt auf ihre Zielpersonen einzustellen. Die Methoden, die dabei verwendet werden, können unterschiedlich sein und sich in ihrer Intensität und Dauer verändern. Oft gehen die Nachrichtendienste verdeckt vor, sodass die Zielperson entweder keinen Verdacht schöpft oder erst zu spät merkt, was vor sich geht.
Welche Motive verleiten Menschen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten?
- Ideologie: Personen gehen aufgrund ihrer Weltanschauung auf das Angebot ein oder aus Loyalität zu ihrem Heimatland.
- Belohnung: Für Informationen werden Anreize geboten, z. B. Geld, berufliche Positionen, Reisen oder Auszeichnungen.
Kompromittierung: Sensible persönliche Daten werden genutzt, um Druck auszuüben. - Ego: Manche Personen sehen die Spionage als Möglichkeit, sich selbst wichtig zu machen, besonders bei beruflicher Unzufriedenheit oder mangelnder Loyalität.
Achtung: Insbesondere ausländische Arbeitskräfte aus autoritären Staaten oder Personen mit familiären Verbindungen in diese Länder können zusätzlich unter Druck gesetzt werden. Ihnen oder Ihren Verwandten werden im Heimatland medizinische Behandlungen, Reisegenehmigungen, eine Universitätszulassung etc. erschwert oder sogar verwehrt. Sie werden durch Ihr Heimatland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bei Verweigerung drohen Sanktionen.