Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.wirtschaftsschutz.info veröffentlichte Webseite. Wir sind bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell erreichbare Version www.wirtschaftschaftschutz.info und beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Nicht alle PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.
- Fremdsprachliche Textabschnitte sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet.
- Es gibt auf der Webseite derzeit keine Erläuterungen in Leichter Sprache.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne per E-Mail und Telefon bei uns melden:
Bundesamt für Verfassungsschutz
Telefon: +49 30 18 792-3322
E-Mail: wirtschaftsschutz@bfv.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de